RL (EG) 2003/88 In Kraft
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Metadata

Dokumentdatum: 04.11.2003
Veröffentlichungsdatum: 18.11.2003
In Krafttreten Datum: 02.08.2004
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Richtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Arbeitsrecht

Versionsverlauf

2020

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2003

Version 18.11.2003

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2003L0088/20031118_0000010)

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2003

Version 04.11.2003

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 93/104/EG v. 23. November 1993: Sie ist die Vorgängerregelung über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und wird durch die Richtlinie 2003/88/EG aus Gründen der Klarheit kodifiziert und aufgehoben. • Richtlinie 2000/34/EG: Sie änderte die Richtlinie 93/104/EG und gehört damit zu den Rechtsakten, deren Regelungsgehalt in die kodifizierte Fassung eingeflossen ist. • Richtlinie 89/391/EWG v. 12. Juni 1989: Sie bildet die übergeordnete arbeitsschutzrechtliche Rahmenrichtlinie; ihre Bestimmungen bleiben auf die von der Richtlinie 2003/88/EG geregelten Bereiche voll anwendbar, soweit keine strengeren oder spezielleren Vorschriften bestehen. • Richtlinie 1999/63/EG v. 21. Juni 1999: Sie führt die Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten durch und hat Vorrang für diesen Bereich; deshalb gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG nicht für Seeleute im Sinne dieser Sonderregelung. • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 137 Absatz 2: Diese primärrechtliche Grundlage trägt die Zuständigkeit der Gemeinschaft zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

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