32014R0165R(02) In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ( ABl. L 60 vom 28.2.2014 )

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Dokumentdatum: 09.04.2015

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Verkehr

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2015

Version 09.04.2015

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• Verordnung (EU) Nr. 165/2014 vom 4. Februar 2014: Sie ist der berichtigte Basisrechtsakt und regelt Einbau, Nutzung, Funktionen und Kontrolle von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr. • Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates: Sie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 aufgehoben und bildet den unmittelbaren Vorgänger im Bereich des Kontrollgeräts im Straßenverkehr. • Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates: Sie wird durch die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 geändert und enthält die harmonisierten Sozialvorschriften im Straßenverkehr, zu deren Überwachung der Fahrtenschreiber dient. • Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Er ist die zentrale Bezugsvorschrift der Berichtigung und betrifft die Nutzung von Fahrerkarten sowie die vorzunehmenden Angaben und Eintragungen. • Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Er steht in unmittelbarem Sachzusammenhang mit der Berichtigung und regelt die Situationen, in denen Fahrer bestimmte Zeiten in den Fahrtenschreiber einzutragen haben.

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