VO (EU) 2024/750 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/750 der Kommission vom 29. Februar 2024 zur Verlängerung der Zulassung von Thaumatin als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2012

Metadata

Untertitel: C/2024/1236
Dokumentdatum: 29.02.2024
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2024
In Krafttreten Datum: 21.03.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Sonstige

Versionsverlauf

2024

Version 29.02.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003: Zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Zulassung, Verlängerung und Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung; auf Artikel 9 Absatz 2 sowie Artikel 14 stützt sich der vorliegende Rechtsakt unmittelbar. • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2012 vom 24. September 2012: Vorgängerregelung, mit der Thaumatin erstmals für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten zugelassen wurde; sie wird durch die vorliegende Verordnung aufgehoben. • Verordnung (EG) Nr. 378/2005 vom 4. März 2005: Ergänzende Durchführungsvorschrift zu Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hinsichtlich Aufgaben des Referenzlabors; sie ist relevant für die Frage, dass im Verlängerungsverfahren kein neuer Evaluierungsbericht erforderlich war. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsverordnungen der Kommission im Bereich des Binnenmarkts und des Unionssekundärrechts. • Arbeitsschutzrecht der Union: Im Rechtsakt ausdrücklich als unberührt bezeichnet; die dort vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Verwender treten neben bestehende unionsrechtliche Anforderungen an die Sicherheit der Arbeitskräfte.

Text

Lade Texte...