VO (EU) 2020/746 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 der Kommission vom 4. Juni 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 hinsichtlich der Verschiebung der Anwendungsfristen bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2020/3599
Dokumentdatum: 04.06.2020
Veröffentlichungsdatum: 05.06.2020
In Krafttreten Datum: 06.06.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Verkehr

Versionsverlauf

2020

Version 04.06.2020

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2018/1139 v. 4. Juli 2018: Sie ist die übergeordnete Grundverordnung der EU zur Zivilluftfahrt und bildet mit Artikel 57 die Ermächtigungsgrundlage für die Änderungsverordnung. • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 v. 24. Mai 2019: Sie ist der unmittelbar geänderte Basisrechtsakt über Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge; VO (EU) 2020/746 verschiebt darin mehrere Anwendungsfristen. • Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 v. 12. März 2019: Sie regelt die Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber; ihre neuen einheitlichen Anforderungen sind zentraler Bezugspunkt der verlängerten Übergangsfristen. • Nationales Recht der Mitgliedstaaten: Es bleibt nach den Erwägungsgründen während des verschobenen Übergangs in den Mitgliedstaaten relevant, in denen UAS-Betrieb erlaubt ist, solange die unionsrechtliche Vollumsetzung noch nicht greift.

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