VO (EU) 2024/1058 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1058 der Kommission vom 10. April 2024 zur Verlängerung der Zulassung für eine Zubereitung aus Endo–1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus oryzae DSM 33700 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastgeflügel, Absetzferkel, Mastschweine, laktierende Sauen und Legehennen, zur Änderung der Zulassungsbedingungen und zur Zulassung neuer Verwendungen dieser Zubereitung als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Geflügelarten und alle Suidae (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o.) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1206/2012, (EU) 2020/995 und (EU) 2020/1034

Metadata

Untertitel: C/2024/2277
Dokumentdatum: 10.04.2024
Veröffentlichungsdatum: 11.04.2024
In Krafttreten Datum: 01.05.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2026

Version 11.02.2026

Änderung — Ersetzung — Anhang Tabellenspalte 2 Text Änderung — Ersetzung — Titel Text

Link VO (EU) 2026/180
2026

Version 11.02.2026

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2024R1058/20260211_0010010)

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2024

Version 10.04.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für Zulassung, Änderung und Verlängerung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung; auf ihre Artikel 5, 7, 9, 13 und 14 stützt sich die vorliegende Durchführungsverordnung. • Verordnung (EG) Nr. 378/2005 vom 4. März 2005: Sie regelt die Pflichten und Aufgaben des Referenzlabors bei Anträgen auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen und wird im Zusammenhang mit der entbehrlichen erneuten Bewertung der Analysemethode herangezogen. • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1206/2012 vom 14. Dezember 2012: Sie war die frühere Zulassungsgrundlage für die Verwendung der Xylanase-Zubereitung bei Mastgeflügel, abgesetzten Ferkeln und Mastschweinen und wird durch die neue Regelung aufgehoben. • Durchführungsverordnung (EU) 2020/995 vom 9. Juli 2020: Sie regelte die Zulassung derselben Zusatzstoffzubereitung für laktierende Sauen und wird infolge der Verlängerung und Neufassung aufgehoben. • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1034 vom 15. Juli 2020: Sie regelte die Zulassung derselben Zusatzstoffzubereitung für Legehennen und wird ebenfalls durch die vorliegende Verordnung ersetzt.

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