Beschluss (EU) 2021/927 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/927 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Festlegung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021 bis 2025 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021)3745) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2021/3745
Dokumentdatum: 31.05.2021
Veröffentlichungsdatum: 09.06.2021
In Krafttreten Datum: 01.06.2021
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2021

Version 31.05.2021

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003: Sie bildet die übergeordnete Rechtsgrundlage des EU-Emissionshandelssystems und regelt insbesondere in Artikel 10a die kostenlose Zuteilung, die Höchstmengen sowie die Möglichkeit eines sektorübergreifenden Korrekturfaktors. • Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 vom 19. Dezember 2018: Sie legt die EU-weiten Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung fest und ermächtigt die Kommission in Artikel 14 Absatz 6 zur Festlegung des Korrekturfaktors. • Beschluss (EU) 2020/1722 vom 16. November 2020: Er bestimmt die unionsweite Menge der im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2021 zu vergebenden Zertifikate und dient als rechnerische Grundlage für die Ermittlung der Höchstmenge der kostenlosen Zuteilung. • Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 112/2020 vom 14. Juli 2020: Er erweitert die maßgeblichen ETS-Regelungen auf den EWR-Kontext und ist relevant für die Berücksichtigung von Island, Norwegen und Liechtenstein. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsrechtsakten der Kommission im Unionsrechtssystem.

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