VO (EU) 1078/2012 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Verordnung (EU) Nr. 1078/2012 der Kommission vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, denen eine Sicherheitsbescheinigung beziehungsweise Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, sowie von den für die Instandhaltung zuständigen Stellen anzuwenden ist Text von Bedeutung für den EWR

Metadata

Dokumentdatum: 16.11.2012
Veröffentlichungsdatum: 17.11.2012
In Krafttreten Datum: 07.06.2013
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Arbeitsschutz

Versionsverlauf

2012

Version 16.11.2012

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2004/49/EG vom 29. April 2004: Übergeordnete Grundlage der Verordnung; sie regelt das Eisenbahnsicherheitsrecht der Union und bildet insbesondere über Artikel 6, 9, 10, 11, 14a, 18 und 27 die rechtliche Basis für die gemeinsame Sicherheitsmethode. • Verordnung (EU) Nr. 445/2011 vom 10. Mai 2011: Sie regelt das Zertifizierungssystem für für die Instandhaltung von Güterwagen zuständige Stellen und wird in der Verordnung insbesondere für Berichts- und Abgrenzungsfragen herangezogen. • Verordnung (EG) Nr. 352/2009 vom 24. April 2009: Auf ihre Begriffsbestimmung der „Schnittstellen“ verweist die Verordnung ausdrücklich; sie steht im Zusammenhang mit dem Risikobewertungsverfahren im Eisenbahnsektor. • Richtlinie 95/18/EG des Rates: Sie wird im Eingang der zugrunde liegenden Sicherheitsrichtlinie als geänderte Rechtsgrundlage zur Genehmigung von Eisenbahnunternehmen genannt und gehört damit zum systematischen Hintergrund des Rechtsakts. • Richtlinie 2001/14/EG: Sie wird ebenfalls im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Sicherheitsrichtlinie genannt und betrifft die Zuweisung von Fahrwegkapazität, Nutzungsentgelte und Sicherheitsbescheinigung im Eisenbahnsektor.

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