Beschluss (EU) 2024/2566 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Beschluss (EU) 2024/2566 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist

Metadata

Untertitel: ST/12438/2024/INIT
Dokumentdatum: 23.09.2024
Veröffentlichungsdatum: 30.09.2024
In Krafttreten Datum: 23.09.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Verkehr

Versionsverlauf

2024

Version 23.09.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 91 und Artikel 218 Absatz 9: Er bildet die unionsverfassungsrechtliche Grundlage für die Festlegung eines in internationalen Gremien zu vertretenden Unionsstandpunkts. • Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR): Das Übereinkommen ist die übergeordnete völkerrechtliche Rechtsgrundlage, deren Anlage 1B durch den im Beschluss festgelegten Standpunkt geändert werden soll. • Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006: Sie harmonisiert Sozialvorschriften im Straßenverkehr und wird im Beschluss ausdrücklich als unionsrechtlich maßgeblich beeinflusste Regelung genannt. • Verordnung (EU) Nr. 165/2014 vom 4. Februar 2014: Sie regelt Fahrtenschreiber im Straßenverkehr und steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den vorgesehenen AETR-Änderungen zu digitalen Fahrtenschreibern und Zertifizierung. • Anlage 1B des Anhangs des AETR einschließlich Unteranlage XI (Gemeinsame Sicherheitsmechanismen): Diese speziellen technischen und sicherheitsbezogenen Regelungen sind der unmittelbare Änderungsgegenstand des Beschlusses.

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