VO (EU) 493/2012 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Verordnung (EU) Nr. 493/2012 der Kommission vom 11. Juni 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR

Metadata

Dokumentdatum: 11.06.2012
Veröffentlichungsdatum: 12.06.2012
In Krafttreten Datum: 01.01.2014
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2012

Version 11.06.2012

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage für Batterien, Akkumulatoren und Altbatterien und ermächtigt die Kommission in Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe a zum Erlass der vorliegenden Durchführungsbestimmungen. • Anhang III Teil B der Richtlinie 2006/66/EG: Dort sind die Mindest-Recyclingeffizienzen festgelegt, deren Erreichung durch die in der Verordnung geregelte Berechnungsmethodik überprüfbar gemacht wird. • Richtlinie 91/157/EWG: Diese frühere Batterierichtlinie wurde durch die Richtlinie 2006/66/EG aufgehoben und bildet damit den historischen Vorgängerrahmen. • Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008: Auf sie verweist die Verordnung hinsichtlich des nach Artikel 39 eingesetzten Ausschusses; außerdem ist der dort verwendete Abfallrahmen für die Einordnung von Recycling und Abfallende systematisch bedeutsam. • Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2006/66/EG: Auf diese Begriffsbestimmung des Wiederaufarbeitungsverfahrens nimmt die Verordnung unmittelbar Bezug, um den Begriff des Recyclingverfahrens inhaltlich zu konkretisieren.

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