Empfehlung (EU) 2021/1433 In Kraft
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Empfehlung (EU) 2021/1433 der Kommission vom 1. September 2021 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung

Metadata

Untertitel: C/2021/6335
Dokumentdatum: 01.09.2021
Veröffentlichungsdatum: 02.09.2021

Zusätzliche Angaben

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Typ: Empfehlung
Rechtsaspekt: Produktsicherheit

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2021

Version 30.09.2021

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Version 02.09.2021

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2021H1433/20210902_0000010)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Empfehlung (EU) 2020/403 vom 13. März 2020: Sie ist die unmittelbare Vorgängerregelung und hatte pandemiebedingte Sondermechanismen für die befristete Zulassung von PSA und Medizinprodukten ohne vollständig abgeschlossenes Konformitätsbewertungsverfahren eröffnet. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 292: Er bildet die unionsrechtliche Grundlage für den Erlass der Empfehlung durch die Kommission und bestimmt deren rechtliche Einordnung als Empfehlung. • Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen: Sie regelt die harmonisierten Anforderungen an Entwurf, Herstellung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung von PSA. • Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte: Sie regelt die Anforderungen an Medizinprodukte, insbesondere Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung und Ausnahmen nach Artikel 59. • Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte: Sie wird als aufgehobene frühere Regelung für Medizinprodukte erwähnt und bleibt für die rechtssystematische Einordnung des Übergangs zum neuen Medizinprodukterecht bedeutsam.

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