VO (EU) 2023/2486 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission vom 27. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten

Metadata

Untertitel: C/2023/3851
Dokumentdatum: 27.06.2023
Veröffentlichungsdatum: 21.11.2023
In Krafttreten Datum: 01.01.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Versionsverlauf

2023

Version 21.11.2023

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2023R2486/20231121_0000020)

Link
2023

Version 27.06.2023

Work document date

Text

Lade Texte...