VO (EU) 2026/296 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

Metadata

Untertitel: C/2026/659
Dokumentdatum: 09.02.2026
Veröffentlichungsdatum: 22.04.2026
In Krafttreten Datum: 19.07.2026
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Umweltmanagement

Versionsverlauf

2026

Version 09.02.2026

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/1781 v. 13. Juni 2024: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage zum Ökodesign für nachhaltige Produkte und enthält in Artikel 25 das Grundverbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte sowie die Ermächtigung zum Erlass dieser delegierten Verordnung. • Richtlinie 2008/98/EG v. 19. November 2008: Sie regelt die Abfallhierarchie, die Begriffsbestimmung der sozialwirtschaftlichen Einrichtung und den Rahmen der Abfallbehandlung; auf ihre Grundsätze ist die Vernichtung nach den Ausnahmen auszurichten. • Verordnung (EU) 2023/988 v. 10. Mai 2023: Sie ist für die Einordnung gefährlicher Produkte maßgeblich und bestimmt insbesondere die allgemeine Sicherheitsanforderung und die sicherheitsbezogenen Bewertungsmaßstäbe. • Richtlinie 2011/83/EU v. 25. Oktober 2011: Auf sie wird im Zusammenhang mit Rückgaben aufgrund des Widerrufsrechts Bezug genommen, wenn hierdurch beschädigte oder beeinträchtigte Produkte entstehen. • Richtlinie 2009/125/EG: Diese frühere Ökodesign-Richtlinie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1781 aufgehoben und bildet den legislativen Vorgänger des nun weiterentwickelten unionsweiten Rahmens für nachhaltige Produkte.

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