VO (EU) 2024/2571 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 der Kommission vom 19. Juli 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der in der Bescheinigung über den Abschluss eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Verwertungsverfahrens oder eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Beseitigungsverfahrens bereitzustellenden Informationen

Metadata

Untertitel: C/2024/5017
Dokumentdatum: 19.07.2024
Veröffentlichungsdatum: 27.09.2024
In Krafttreten Datum: 17.10.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2024

Version 27.09.2024

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2024R2571/20240927_0000010)

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Version 19.07.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024: Sie ist die übergeordnete Grundverordnung über die Verbringung von Abfällen; die Delegierte Verordnung 2024/2571 ergänzt insbesondere Artikel 15 Absatz 5 und 6 durch die Festlegung des Bescheinigungsinhalts. • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006: Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1157 aufgehoben und bildet damit die wesentliche Vorgängerregelung im Bereich der Abfallverbringung. • Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008: Auf sie verweist der Text für das Abfallverzeichnis nach Artikel 7; dieses ist insbesondere bei Verbringungen innerhalb der Union für die Codierung der Abfälle heranzuziehen. • Basler Übereinkommen: Es dient als maßgebliches Einstufungssystem für die Abfallidentifizierung nach Anlage VIII oder IX und wird in der Bescheinigung ausdrücklich als Referenz genannt. • OECD-Beschluss: Er wird als weiteres Einstufungssystem für die Identifizierung der Abfälle herangezogen, soweit er von der Einordnung nach dem Basler Übereinkommen abweicht.

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