VO (EU) 2025/1290 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 der Kommission vom 2. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind

Metadata

Untertitel: C/2025/3932
Dokumentdatum: 02.07.2025
Veröffentlichungsdatum: 14.07.2025
In Krafttreten Datum: 03.08.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2025

Version 02.07.2025

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/1157 v. 11. April 2024: Sie ist die übergeordnete Grundverordnung über die Verbringung von Abfällen; die Durchführungsverordnung 2025/1290 konkretisiert insbesondere Artikel 27 über das zentrale digitale System sowie elektronische Übermittlung und Austauschprozesse. • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 v. 14. Juni 2006: Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1157 aufgehoben; auf sie wird noch für bestehende Vorabzustimmungen von Anlagen Bezug genommen. • Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 v. 19. Juli 2024: Sie legt die Informationen fest, die in Bescheinigungen über den Abschluss nachfolgender vorläufiger oder nicht vorläufiger Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren bereitzustellen sind; diese Informationen müssen im zentralen System austauschbar sein. • Verordnung (EU) 2020/1056 v. 15. Juli 2020: Sie regelt elektronische Frachtbeförderungsinformationen; die Durchführungsverordnung 2025/1290 greift Begriffe und Anbindungsmöglichkeiten über eFTI-Plattformen auf. • Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie (EU) 2016/680 und Verordnung (EU) 2018/1725: Diese Datenschutzrechtsakte bestimmen den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitgliedstaaten, Kontrollbehörden und die Kommission im Betrieb der Systeme.

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