VO (EU) 2024/2769 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 der Kommission vom 30. Mai 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der anzuwendenden Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit und zur Änderung der genannten Verordnung in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten auf der Grundlage eines Modellierungsansatzes

Metadata

Untertitel: C/2024/3480
Dokumentdatum: 30.05.2024
Veröffentlichungsdatum: 28.10.2024
In Krafttreten Datum: 17.11.2024
Gültig Bis Datum: 07.01.2026

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Bau

Versionsverlauf

2026

Version 20.03.2026

Berichtigung

Link
2026

Version 08.01.2026

Implizite Aufhebung — Teilweise Aufhebung — Artikel 2

Link VO (EU) 2024/3110
2024

Version 30.05.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011: Übergeordnete Grundverordnung für harmonisierte Bedingungen der Vermarktung von Bauprodukten; die Delegierte Verordnung ergänzt sie und ändert insbesondere deren Anhang V. • Richtlinie 89/106/EWG des Rates: Vorgängerregelung der Bauprodukteverordnung, die durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgehoben wurde und den historischen Regelungshintergrund bildet. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Primärrechtliche Grundlage für den Erlass delegierter Verordnungen durch die Kommission und damit Grundlage der Rechtssetzungstechnik dieses Rechtsakts. • Europäische Technische Bewertung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Im Text ausdrücklich aufgegriffenes Instrument, das für betroffene Bauprodukte als Bewertung der Leistung anerkannt wird und bestimmte Aufgaben von Herstellern und notifizierten Stellen entfallen lässt. • Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Maßgeblicher Verweis für die notifizierten Stellen beziehungsweise die neu definierte Validierungsstelle für die Bewertung.

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