Beschluss (EU) 2017/1442 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5225) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Metadata

Untertitel: C/2017/5225
Dokumentdatum: 31.07.2017
Veröffentlichungsdatum: 17.08.2017
In Krafttreten Datum: 02.08.2017
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

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Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

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Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2017D1442/20170817_0000010)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionen): Rechtsrahmen, auf dessen Grundlage die BVT-Schlussfolgerungen beschlossen werden und nach dem Genehmigungsauflagen und Emissionsgrenzwerte auszurichten sind. • Durchführungsbeschluss 2012/249/EU: Relevanz für die Berechnung von An- und Abfahrzeiten, die im Kontext der Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs aufgegriffen werden. • Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 (Einsetzung des Forums): Verfahrensbezogene Grundlage für die Erarbeitung/Abstimmung von BVT-Merkblättern und den daraus abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen. • Richtlinie 2009/72/EG: Bezug über Begriffsbestimmungen zu kleinen, isolierten Netzen/isolierten Kleinstnetzen bei besonderen Umsetzungszeiträumen für bestimmte Motoren. • BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung: Abgrenzungs- und Verweisungsebene für Fälle, in denen die Abfallbehandlung/Verbrennung nicht (mehr) unter Großfeuerungsanlagen fällt, sondern vorrangig dort geregelt wird.

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