RL (EU) 2016/2102 In Kraft
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Text von Bedeutung für den EWR )

Metadata

Dokumentdatum: 26.10.2016
Veröffentlichungsdatum: 02.12.2016
In Krafttreten Datum: 22.12.2016
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Richtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: IT-Sicherheit

Versionsverlauf

2018

Version 02.08.2018

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2017

Version 08.08.2017

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2017

Version 07.03.2017

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2016

Version 02.12.2016

Konsolidierte Version (CELEX ID: 02016L2102-20161202) (Consolidation ID: 2016L2102/20161202) (ELI ID: dir:2016:2102:2016-12-02)

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2016

Version 26.10.2016

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 114 Absatz 1: Er bildet die unionsrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Richtlinie und verortet sie systematisch im Binnenmarktrecht. • Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014: Sie regelt die öffentliche Auftragsvergabe und verlangt bei technischen Spezifikationen grundsätzlich die Berücksichtigung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder des Konzepts „Design für alle“. • Richtlinie 2014/25/EU vom 26. Februar 2014: Sie betrifft die Vergabe in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste und wird in der Richtlinie sowohl als vergaberechtlicher Bezugspunkt als auch als möglicher Bereich weitergehender nationaler Ausdehnung genannt. • Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000: Sie bleibt neben der Richtlinie relevant, weil Anforderungen an angemessene Vorkehrungen insbesondere im Arbeitsleben und in der Ausbildung fortgelten, auch wenn bestimmte Inhalte nicht unter die speziellen Barrierefreiheitsanforderungen fallen. • Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 vom 25. Oktober 2012: Sie ist für die Vermutung der Konformität maßgeblich, weil veröffentlichte harmonisierte Normen nach dieser Verordnung als Referenzrahmen für die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen dienen.

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