Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
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Zusätzliche Angaben
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Versionsverlauf
Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114 AEUV: Er bildet die primäre Rechtsgrundlage der Verordnung und verankert sie systematisch im Binnenmarktrecht. • Richtlinie 98/34/EG v. 22. Juni 1998: Sie war ein zentraler Vorgängerrechtsakt zum Informationsverfahren im Bereich Normen und technischer Vorschriften; wesentliche Normungsregelungen wurden durch die Verordnung ersetzt oder in diese überführt. • Beschluss Nr. 1673/2006/EG v. 24. Oktober 2006: Dieser frühere Rechtsakt zur Finanzierung der europäischen Normung wurde aufgehoben und inhaltlich in die Verordnung integriert. • Beschluss 87/95/EWG v. 22. Dezember 1986: Der Beschluss zur Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und Telekommunikation wurde aufgehoben; seine Funktionen wurden insbesondere für IKT-Spezifikationen in die Verordnung überführt. • Beschluss Nr. 768/2008/EG v. 9. Juli 2008: Er dient als wichtiger Referenzrahmen für das einheitliche Verfahren bei formellen Einwänden gegen harmonisierte Normen und verknüpft die Verordnung mit dem unionsweiten Produktharmonisierungsrecht.
Text
Anwendungsbereich
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung auf Grundlage von Artikel 114 AEUV und ordnet das europäische Normungssystem unionsweit einheitlich. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten sowie europäischen und nationalen Normungsorganisationen, schafft Verfahren für Normungsaufträge, Einwände gegen harmonisierte Normen, die Identifizierung technischer IKT-Spezifikationen und die Finanzierung der europäischen Normung. Systematisch steht sie an der Schnittstelle von Binnenmarkt-, Produktharmonisierungs-, Dienstleistungs- und Vergaberecht und ersetzt bzw. bündelt frühere Regelungen zur europäischen Normung. Inhaltlich stärkt sie Transparenz, Beteiligung von KMU und gesellschaftlichen Interessenträgern sowie die unionsweite Kohärenz zwischen nationaler und europäischer Normung. • Der Anwendungsbereich erfasst europäische Normungsorganisationen wie CEN, Cenelec und ETSI, nationale Normungsorganisationen, die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission sowie finanzierte europäische Organisationen von Interessenträgern, insbesondere zur Vertretung von KMU, Verbrauchern sowie ökologischen und sozialen Interessen. Erfasst sind zudem Behörden, einschließlich Marktüberwachungsbehörden, Forschungseinrichtungen der Kommission und im IKT-Bereich weitere einschlägige Interessenträger bei der Identifizierung referenzierbarer technischer Spezifikationen. Die Verordnung betrifft sowohl Normen für Produkte als auch für Dienstleistungen sowie Dokumente der europäischen Normung und technische IKT-Spezifikationen für die öffentliche Auftragsvergabe. Ausgenommen oder begrenzt ist die Wirkung insbesondere dort, wo die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für soziale Sicherheit, Berufsbildung, öffentliche Gesundheit sowie das nationale Tarif- und Arbeitskampfrecht unberührt bleiben; zudem begründet die Beteiligung von Interessenträgern nicht automatisch Stimmrechte. • In der Praxis bedeutet dies, dass europäische Normung nicht mehr nur als technischer Fachprozess, sondern als rechtlich gesteuertes Binnenmarktinstrument organisiert wird. Nationale Normungsorganisationen müssen Transparenz schaffen, Entwürfe zugänglich machen und widersprechende nationale Normen nach Veröffentlichung harmonisierter Normen zurückziehen. Europäische Normungsorganisationen müssen Beteiligung von KMU, Verbrauchern sowie ökologischen und sozialen Interessen wirksam ermöglichen, wenn Normen im Auftrag der Kommission erarbeitet werden. Für öffentliche Auftraggeber und den IKT-Bereich eröffnet die Verordnung zudem die Möglichkeit, unter festgelegten Voraussetzungen auch auf bestimmte technische IKT-Spezifikationen Bezug zu nehmen.
Stand: 01.07.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Europäische Normungsorganisationen: • Pflicht1: Jährliche Arbeitsprogramme mit Angaben zu Gegenstand, Bearbeitungsstand und internationalen Bezügen erstellen und veröffentlichen. • Pflicht2: Eine angemessene Vertretung und wirksame Beteiligung von KMU, Verbraucherorganisationen sowie ökologischen und sozialen Interessenträgern an den Normungstätigkeiten fördern und erleichtern. • Pflicht3: Die Kommission über den Fortgang beauftragter Normungsarbeiten unterrichten und Jahresberichte über die Durchführung der Verordnung vorlegen. • Empfehlung: Beteiligungs- und Konsultationsverfahren digital, transparent und frühzeitig ausrichten, damit spätere Einwände gegen harmonisierte Normen vermieden werden. Nationale Normungsorganisationen: • Pflicht1: Eigene Arbeitsprogramme veröffentlichen und deren Bestehen den anderen Normungsorganisationen sowie der Kommission mitteilen. • Pflicht2: Während der Erstellung harmonisierter Normen keine Maßnahmen ergreifen, die die beabsichtigte Harmonisierung beeinträchtigen, und entgegenstehende nationale Normen nach Veröffentlichung zurückziehen. • Pflicht3: Den Zugang von KMU zu Normen und Normungsprozessen fördern, etwa durch Zugang zu Entwürfen, Sondertarife oder Kurzfassungen. • Empfehlung: KMU-orientierte Beteiligungsmodelle und veröffentlichte Berichte systematisch nutzen, um Akzeptanz und praktische Anwendbarkeit von Normen zu erhöhen. Mitgliedstaaten: • Pflicht1: Der Kommission ihre nationalen Normungsorganisationen mitteilen. • Pflicht2: Sofern angemessen, die Beteiligung von Behörden einschließlich Marktüberwachungsbehörden an nationalen Normungstätigkeiten fördern. • Pflicht3: Im Verfahren zu harmonisierten Normen formelle Einwände mit ausführlicher Erläuterung an die Kommission übermitteln, wenn Anforderungen nicht vollständig erfüllt sind. • Empfehlung: Marktüberwachung, Fachbehörden und Normungspolitik früh koordinieren, um Binnenmarkthemmnisse und spätere Korrekturverfahren zu reduzieren. Europäische Kommission: • Pflicht1: Ein jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung nach umfassender Konsultation verabschieden und veröffentlichen. • Pflicht2: Normungsaufträge erteilen, deren Durchführung begleiten und Fundstellen harmonisierter Normen veröffentlichen, wenn die Anforderungen erfüllt sind. • Pflicht3: Ein Notifizierungssystem für Interessenträger einrichten sowie über Einwände gegen harmonisierte Normen und über die Identifizierung technischer IKT-Spezifikationen entscheiden. • Empfehlung: Aufträge inhaltlich präzise formulieren und Finanzierungsentscheidungen eng mit Relevanz, Fristen und Beteiligungsqualität verknüpfen. Europäische Organisationen von Interessenträgern: • Pflicht1: Die in Anhang III festgelegten Voraussetzungen wie Gemeinnützigkeit, Repräsentativität und satzungsmäßige Interessenvertretung erfüllen. • Pflicht2: Fachliche Beiträge zur Bewertung des Normungsbedarfs und zur Entwicklung europäischer Normen leisten. • Pflicht3: Der Kommission Jahresberichte über Mitgliedschaft und Tätigkeiten vorlegen, sofern eine Finanzierung erfolgt. • Empfehlung: Die Interessen von KMU, Verbrauchern sowie ökologischen und sozialen Gruppen früh in neue Arbeitspunkte und Entwurfsphasen einbringen.