Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2397 der Kommission vom 11. September 2024 über eine harmonisierte Norm für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 und der Verordnung (EU) 2019/2024
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 vom 25. Oktober 2012: Sie bildet die unionsrechtliche Grundlage der europäischen Normung und ermächtigt die Kommission, Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt zu veröffentlichen. • Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009: Sie schafft den Rahmen für Ökodesign-Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte und verankert die Konformitätsvermutung bei Anwendung veröffentlichter harmonisierter Normen. • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 vom 11. März 2019: Sie regelt die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion und wird durch die veröffentlichte Norm technisch unterstützt. • Verordnung (EU) 2019/2024 vom 1. Oktober 2019: Sie legt Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion fest und wird ebenfalls durch die veröffentlichte Norm unterstützt. • Durchführungsbeschluss C(2022) 2764 final vom 2. Mai 2022: Er enthält den Normungsauftrag an CEN und Cenelec zur Ausarbeitung harmonisierter Normen für den vorliegenden Regelungsbereich.
Text
Anwendungsbereich
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2397 ist ein Beschluss im europäischen Harmonisierungsrecht und entfaltet seine rechtliche Wirkung dadurch, dass die Fundstelle der harmonisierten Norm EN ISO 23953-2:2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Damit wird für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion die Konformitätsvermutung hinsichtlich einschlägiger Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 zur Energieverbrauchskennzeichnung und der Verordnung (EU) 2019/2024 zu Ökodesign-Anforderungen ausgelöst. Systematisch steht der Beschluss unterhalb des unionsrechtlichen Rahmens der Richtlinie 2009/125/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung. Inhaltlich beschränkt sich der Beschluss auf die amtliche Referenzierung der Norm EN ISO 23953-2:2023 für Verkaufskühlmöbel sowie auf das Inkrafttreten am Tag der Veröffentlichung. • Der Anwendungsbereich erfasst Hersteller, Importeure, Händler, Marktüberwachungsbehörden, Normungsorganisationen sowie mittelbar Prüf- und Konformitätsstellen, soweit Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion in Verkehr gebracht, bereitgestellt, bewertet oder überwacht werden. Für diese Akteure ist relevant, dass die Anwendung der veröffentlichten harmonisierten Norm eine Konformitätsvermutung für die von ihr abgedeckten Anforderungen der Energieverbrauchskennzeichnung und des Ökodesigns begründet. Der Beschluss regelt jedoch keine eigenständigen materiellen Produktanforderungen, sondern nur die Veröffentlichung des Normverweises; Produkte können daher auch auf anderem Weg Konformität nachweisen, soweit die zugrunde liegenden Rechtsakte dies zulassen. Besondere ausdrückliche Ausnahmeregelungen enthält der Beschluss selbst nicht. • In der Praxis bedeutet dies, dass bei Verkaufskühlmöbeln die Anwendung der EN ISO 23953-2:2023 den Nachweis gegenüber den unionsrechtlichen Anforderungen an Prüfung, Klassifizierung und technische Bewertung erheblich erleichtert. Hersteller und andere Wirtschaftsakteure erhalten einen anerkannten technischen Maßstab, an dem sich Konstruktion, Prüfung und Dokumentation ausrichten können. Marktüberwachungsbehörden können sich bei der Beurteilung von Produkten auf diese veröffentlichte Norm als Referenz stützen. Der Beschluss schafft damit vor allem Rechtssicherheit und Vereinheitlichung im Vollzug.
Stand: 30.06.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Hersteller: • Produkte für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion anhand der EN ISO 23953-2:2023 klassifizieren, prüfen und technisch bewerten, wenn die Konformitätsvermutung genutzt werden soll. • Technische Unterlagen und Nachweise so erstellen, dass die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen der Energieverbrauchskennzeichnung und des Ökodesigns nachvollziehbar belegt ist. • Sicherstellen, dass bei Bezugnahme auf die harmonisierte Norm die dort vorgesehenen Prüfbedingungen und Anforderungen tatsächlich angewendet werden. • Empfehlung: Die harmonisierte Norm als Standardweg des Konformitätsnachweises in Entwicklungs-, Prüf- und Dokumentationsprozesse integrieren. Importunternehmen: • Vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob für eingeführte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion belastbare Konformitätsnachweise zu den einschlägigen unionsrechtlichen Anforderungen vorliegen. • Sicherstellen, dass die vom Hersteller verwendeten Prüf- und Klassifizierungsgrundlagen mit der veröffentlichten harmonisierten Norm oder einem gleichwertigen Nachweis übereinstimmen. • Bei fehlender Klarheit zur Konformität die Bereitstellung am Markt zurückstellen, bis eine tragfähige Nachweisführung vorliegt. • Empfehlung: Die Normreferenz systematisch in Beschaffungs- und Importprüfungen aufnehmen. Händler: • Nur solche Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion bereitstellen, bei denen die Einhaltung der einschlägigen unionsrechtlichen Anforderungen plausibel nachvollzogen werden kann. • Bei Zweifeln an Kennzeichnung, technischer Dokumentation oder Produktkonformität eine weitere Bereitstellung überprüfen. • Im Rahmen der Marktbereitstellung auf erkennbare Abweichungen von den einschlägigen Anforderungen achten. • Empfehlung: Wareneingangs- und Produktfreigabeprozesse an der harmonisierten Norm und den unterstützten Verordnungen ausrichten. Marktüberwachungsbehörden: • Bei der Überwachung berücksichtigen, dass die Anwendung der veröffentlichten harmonisierten Norm eine Konformitätsvermutung auslösen kann. • Prüfen, ob sich der geltend gemachte Konformitätsnachweis tatsächlich auf die veröffentlichte Norm und die relevanten Anforderungen bezieht. • Produkte auch dann bewerten, wenn die Konformität nicht über die harmonisierte Norm, sondern über andere Nachweise geltend gemacht wird. • Empfehlung: Die veröffentlichte Norm als zentralen Prüfmaßstab in Vollzugs- und Bewertungspraxis verwenden.