Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Richtlinie 2009/125/EG v. 21. Oktober 2009: Sie bildet die übergeordnete Rahmenrechtsgrundlage für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte und bestimmt insbesondere Konformitätsbewertung, Konsultationsforum und Durchführungsmaßnahmen. • Verordnung (EG) Nr. 643/2009 v. 22. Juli 2009: Sie war die Vorgängerregelung für Haushaltskühlgeräte und wird durch die Verordnung (EU) 2019/2019 mit Wirkung vom 1. März 2021 aufgehoben. • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 v. 11. März 2019: Sie ergänzt den Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung für Kühlgeräte und ist für technische Dokumentation, Produktdatenbank und modellbezogene Informationen eng mit der Verordnung verknüpft. • Verordnung (EU) 2019/2024 v. 1. Oktober 2019: Sie regelt Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/2019 ausgenommen sind. • Richtlinie 2012/19/EU v. 4. Juli 2012: Sie ist für Anforderungen zur Demontage, stofflichen Verwertung und zu Herstellerpflichten bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten maßgeblich und wird im Zusammenhang mit Ressourceneffizienz ausdrücklich aufgegriffen.
Text
Anwendungsbereich
Die Verordnung (EU) 2019/2019 ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung im Ökodesign-Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG und konkretisiert für Kühlgeräte verbindliche Anforderungen an Energieeffizienz, Funktion, Ressourceneffizienz, Information und Konformitätsbewertung. Systematisch handelt es sich um eine produktspezifische Durchführungsmaßnahme innerhalb des unionsrechtlichen Ökodesign-Regimes; sie ersetzt insoweit die frühere Verordnung (EG) Nr. 643/2009 und wirkt harmonisierend für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme in den Mitgliedstaaten. Inhaltlich werden insbesondere Grenzwerte für den Energieeffizienzindex, Anforderungen an Funktionen wie Schnelleinfrieren und Winterschaltung, Vorgaben zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen, Lieferfristen und Demontierbarkeit sowie Informationspflichten für Handbücher und Websites festgelegt. Hinzu kommen Regeln zur Marktaufsicht, zu unzulässigen Umgehungsfunktionen und zur technischen Dokumentation einschließlich des Bezugs zur Produktdatenbank. • Der Anwendungsbereich erfasst netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 Litern bis höchstens 1 500 Litern, die in der Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Relevante Akteure sind vor allem Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte, daneben fachlich kompetente Reparateure, Endnutzer sowie Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten. Ausgenommen sind gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster mit Ausnahme gewerblicher Gefriertruhen, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, mobile Kühlgeräte sowie Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist. Einzelne Übergangs- und Sonderregelungen bestehen etwa für Artikel 6 ab dem 25. Dezember 2019 sowie bis zum 1. März 2024 für bestimmte Kombigeräte mit einem einzigen elektromechanischen Thermostat und einem einzigen Kompressor ohne elektronische Steuerung. • In der Praxis bedeutet dies, dass Kühlgeräte nur dann rechtmäßig auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie definierte Effizienz- und Funktionsgrenzen einhalten, korrekt dokumentiert sind und nicht auf Prüfbedingungen reagieren. Hersteller- und Importeursprozesse müssen deshalb Ersatzteilversorgung, Reparaturzugang, technische Unterlagen, Kennzeichnungen, Webinformationen und Software- bzw. Firmware-Änderungen regelkonform abdecken. Für Reparateure eröffnet die Verordnung einen geregelten Zugang zu Teilen und Informationen, während Marktaufsichtsbehörden standardisierte Prüf- und Nachweismaßstäbe anwenden.
Stand: 01.07.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte: • Kühlgeräte nur in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn die Ökodesign-Anforderungen zu Energieeffizienz, Funktionen, Ressourceneffizienz und Informationen eingehalten werden. • Technische Dokumentation einschließlich Berechnungen, Produktinformationen und Angaben zu gleichwertigen Modellen vollständig erstellen und für Konformitätsbewertung sowie Marktaufsicht bereithalten. • Ersatzteile, Reparaturinformationen und Lieferfristen entsprechend den vorgegebenen Mindestzeiträumen, Zugangsbedingungen und Fristen sicherstellen. • Empfehlung: Produktentwicklung, Dokumentation, Ersatzteillogistik und Software-Änderungsprozesse frühzeitig auf die regulatorischen Anforderungen abstimmen. Fachlich kompetente Reparateure: • Soweit nur beschränkt zugängliche Informationen oder Ersatzteile benötigt werden, die fachliche Kompetenz und gegebenenfalls den Versicherungsschutz im Registrierungsverfahren nachweisen. • Reparatur- und Wartungsinformationen im vorgesehenen Verfahren anfordern und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung verwenden. • Bei der Instandsetzung allgemein verfügbare Werkzeuge und die bereitgestellten gerätespezifischen Informationen sachgerecht einsetzen. • Empfehlung: Registrierung und Dokumentation der fachlichen Eignung organisatorisch standardisieren, um einen zügigen Zugang zu Informationen und Ersatzteilen zu sichern. Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten: • Das Nachprüfungsverfahren nach Anhang IV anwenden und die dort festgelegten Prüftoleranzen sowie das gestufte Prüfverfahren beachten. • Prüfen, ob Modelle Funktions- und Ressourceneffizienzanforderungen erfüllen und unzulässige Umgehungsfunktionen ausgeschlossen sind. • Bei festgestellter Nichtkonformität die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission unverzüglich informieren. • Empfehlung: Prüfprogramme auf die in den Anhängen vorgegebenen Mess- und Berechnungsmethoden sowie auf softwarebezogene Umgehungsrisiken ausrichten. Endnutzer: • Besondere Funktionen wie Schnelleinfrieren nur entsprechend den Herstelleranleitungen nutzen. • Installations-, Wartungs- und Lagerhinweise beachten, um die vorgesehene Nutzung und Lebensmittelaufbewahrung sicherzustellen. • Vor Software- oder Firmware-Aktualisierungen auf Hinweise zu möglichen Änderungen der Leistungsparameter achten. • Empfehlung: Temperatur- und Lagerempfehlungen aus den Handbüchern nutzen, um Energieverbrauch und Lebensmittelabfälle zu reduzieren.