VO (EU) 2025/2365 In Kraft
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Verordnung (EU) 2025/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Metadata

Untertitel: PE/42/2025/INIT
Dokumentdatum: 12.11.2025
Veröffentlichungsdatum: 26.11.2025
In Krafttreten Datum: 16.12.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Gefahrstoffe

Versionsverlauf

2025

Version 12.11.2025

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 192 Absatz 1: Er bildet die umweltrechtliche Primärrechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung und ordnet sie in das unionsrechtliche Umweltrecht ein. • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 v. 18. Dezember 2006 sowie Verordnung (EU) 2023/2055 v. 25. September 2023: Sie regeln bereits Beschränkungen und Informationspflichten zu synthetischen Polymermikropartikeln; die Verordnung (EU) 2025/2365 ergänzt diese speziell für unbeabsichtigte Freisetzungen von Kunststoffgranulat entlang der Lieferkette. • Richtlinie 2008/98/EG v. 19. November 2008: Sie enthält die allgemeinen Grundsätze der Abfallbewirtschaftung; die neue Verordnung konkretisiert diese vorsorgend für die Handhabung von Kunststoffgranulat, damit dieses gar nicht erst zu Abfall wird. • Richtlinie 2002/59/EG v. 27. Juni 2002: Sie schafft den Rahmen für Sicherheit und Informationssysteme im Schiffsverkehr; die Verordnung ergänzt diesen Rahmen um besondere Vorgaben für die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtbehältern auf dem Seeweg. • Richtlinie (EU) 2024/1203 v. 11. April 2024: Sie betrifft den strafrechtlichen Schutz der Umwelt; die Verordnung lässt diese Verpflichtungen unberührt und verlangt daneben wirksame nationale Sanktionsregelungen, insbesondere verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen.

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