Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets (Text von Bedeutung für den EWR)
Metadata
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben
Versionsverlauf
Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Verordnung (EU) 2017/1369 v. 4. Juli 2017: Rahmenrechtsakt der Energieverbrauchskennzeichnung; Ermächtigungsgrundlage für delegierte Produktverordnungen und Bezugspunkt für Pflichten, Produktdatenbank und Marktaufsicht. • Richtlinie 2010/30/EU: durch die Verordnung (EU) 2017/1369 aufgehobene Vorgängerregelung im System der Energiekennzeichnung. • Verordnung (EU) 2023/1670 v. 16. Juni 2023: Ökodesign-Anforderungen u. a. zu Reparatur- und Wartungsinformationen, Ersatzteilzugang und weiteren Produktanforderungen; wirkt komplementär zur Kennzeichnung. • Verordnung (EU) 2022/2065 v. 19. Oktober 2022 (Gesetz über digitale Dienste): Bezug für Pflichten im Online-Plattformkontext und Verständnis von Kennzeichnungsinformationen im Online-Handel. • Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 v. 25. Oktober 2012: Rahmen für europäische Normung und Anknüpfungspunkt für harmonisierte Normen/Stand der Technik bei Mess- und Bewertungsmethoden.
Text
Anwendungsbereich
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 ist ein unmittelbar geltender Rechtsakt (EWR-relevant) zur Ergänzung der Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 auf Grundlage von Artikel 16 Absatz 1 und konkretisiert für eine Produktgruppe die Energieverbrauchskennzeichnung samt ergänzender Informationspflichten. Systematisch ist sie als produktspezifische Ausführungsregel in das EU-Energiekennzeichnungsrecht eingeordnet und schafft ein verbindliches Etikett- und Datenregime für Smartphones und Slate-Tablets. Inhaltlich werden das Etikett (A–G), das Produktdatenblatt, die Produktdatenbank-Einträge, technische Unterlagen sowie Vorgaben zu Werbung/Fernabsatz, Mess- und Berechnungsmethoden und Marktaufsichts-Nachprüfungen geregelt. Die Verordnung gilt ab dem 20. Juni 2025 und enthält eine Überprüfungsklausel mit Vorlage der Bewertung spätestens am 20. September 2027. • Der Anwendungsbereich erfasst Lieferanten und Händler von Smartphones und Slate-Tablets, einschließlich Präsentation an Verkaufsstellen und auf Messen sowie den Fernabsatz (insbesondere über das Internet mit Etikett-/Datenblattdarstellung nahe dem Preis). Lieferanten müssen u. a. gedruckte und elektronische Etiketten bereitstellen, Parameter in die Produktdatenbank eintragen und technische Unterlagen so vorhalten, dass Marktüberwachung die veröffentlichten Werte prüfen kann; Händler müssen Etikett und Produktdatenblatt sichtbar bereitstellen und Effizienzklasse/Spektrum in Werbung und technischem Material angeben. Marktüberwachungsbehörden wenden die festgelegten Prüftoleranzen und Verfahren an; zudem wird die Rolle von Online-Plattformen adressiert, indem Unternehmer zur Bereitstellung der Kennzeichnungsinformationen befähigt werden sollen. Ausgenommen sind Mobiltelefone und Tablets mit flexiblem, ab-/aufrollbarem Hauptdisplay sowie Smartphones für Hochsicherheitskommunikation. • In der Praxis bedeutet dies ab 20. Juni 2025 eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets mit QR‑Code, Energieklasse, Batterielaufzeit pro Zyklus, Zyklenlebensdauer, Fallzuverlässigkeits- und Reparierbarkeitsklasse sowie IP‑Schutzgrad. Hersteller müssen diese Werte nach vorgegebenen Prüfbedingungen ermitteln, in Datenbank und Unterlagen konsistent halten und bei OS-Updates innerhalb eines Modellzeitraums relevante Änderungen neu bewerten. Händler müssen online wie stationär Etikett und Datenblatt nutzernah platzieren, insbesondere in Preisnähe im Webshop.
Stand: 20.03.2026