Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114: Er ist die unionsrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Verordnung und verankert sie systematisch im Binnenmarktrecht. • Verordnung (EU) 2018/1724 v. 2. Oktober 2018: Sie wird geändert, damit Informationen, Verfahren und zentrale Anlaufstellen für Projekte im Bereich kritische Rohstoffe in das einheitliche digitale Zugangstor integriert werden. • Verordnung (EU) 2019/1020 v. 20. Juni 2019: Sie wird geändert, damit Marktüberwachung und Konformitätsdurchsetzung auch für die Anforderungen zu Dauermagneten und zum ökologischen Fußabdruck nach dieser Verordnung greifen. • Verordnung (EU) Nr. 168/2013 v. 15. Januar 2013 und Verordnung (EU) 2018/858 v. 30. Mai 2018: Beide Typgenehmigungsregelwerke werden angepasst, damit Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Dauermagneten über bestehende Fahrzeug-Genehmigungssysteme durchgesetzt werden können. • Richtlinie 2011/92/EU v. 13. Dezember 2011 und Richtlinie 2006/21/EG v. 15. März 2006: Sie sind für Umweltverträglichkeitsprüfung und mineralische Abfälle zentrale Bezugsnormen; die Verordnung beschleunigt Verfahren, lässt die materiellen Umweltanforderungen dieser Richtlinien aber unberührt.
Text
Anwendungsbereich
Die Verordnung ist ein unmittelbar geltender Unionsrechtsakt auf Grundlage von Artikel 114 AEUV und ordnet sich systematisch dem Binnenmarktrecht mit engen Bezügen zum Rohstoff-, Umwelt-, Abfall-, Produkt- und Marktüberwachungsrecht zu. Sie schafft unionsweit einen verbindlichen Rahmen zur Sicherung einer sicheren, krisenfesten und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen, ohne dass es hierfür eines Umsetzungsgesetzes bedarf. Inhaltlich regelt sie insbesondere die Listen strategischer und kritischer Rohstoffe, Richtwerte für Gewinnung, Verarbeitung, Recycling und Diversifizierung bis 2030 sowie die Anerkennung und Beschleunigung strategischer Projekte. Hinzu kommen Vorgaben zu Überwachung, strategischen Vorräten, Kreislaufwirtschaft, Dauermagneten, ökologischem Fußabdruck und Änderungen bestehender Verordnungen zur Typgenehmigung, zum digitalen Zugang und zur Marktüberwachung. • Der Anwendungsbereich erfasst die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und ihre Behörden, Projektträger von Gewinnungs-, Verarbeitungs- und Recyclingvorhaben, große Unternehmen bestimmter strategischer Technologien, Betreiber von Entsorgungseinrichtungen für mineralische Abfälle sowie natürliche oder juristische Personen, die bestimmte Produkte mit Dauermagneten oder kritische Rohstoffe in der Union in Verkehr bringen. Erfasst werden die gesamte Wertschöpfungskette und sowohl Primär- als auch Sekundärrohstoffe, einschließlich Gewinnung, Verarbeitung, Recycling, Überwachung, Genehmigung und Marktbereitstellung. Ausnahmen und Sonderregeln bestehen insbesondere für Produkte, die in erster Linie für Verteidigungs- oder Raumfahrtanwendungen ausgelegt sind, für bestimmte Spezial-, Kleinserien- und Mehrstufenfahrzeuge sowie für Mitgliedstaaten, deren Geologie ein Explorationsprogramm sachlich nicht trägt. Zudem begründet die Verordnung keine Pflicht der Mitgliedstaaten, strategische Vorräte zu halten oder freizugeben, und Tiefseebergbauprojekte sollen vor hinreichender Umweltaufklärung nicht als strategische Projekte anerkannt werden. • In der Praxis entsteht ein eng getaktetes Steuerungsregime für Rohstoffsicherheit: Mitgliedstaaten müssen zentrale Anlaufstellen, Explorationsprogramme, Kreislaufmaßnahmen, Datenbanken zu mineralischen Abfällen und Sanktionsregeln aufbauen. Projektträger strategischer Vorhaben erhalten beschleunigte Genehmigungen mit festen Fristen, müssen dafür aber belastbare Unterlagen, Akzeptanzkonzepte und laufende Berichte liefern. Hersteller bestimmter Produkte mit Dauermagneten müssen Kennzeichnung, Datenträger, Rezyklatangaben und Konformitätsnachweise vorbereiten; große Unternehmen strategischer Technologien müssen ihre Lieferketten systematisch auf Versorgungsrisiken prüfen.
Stand: 21.09.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Europäische Kommission: • Pflicht: Die Listen strategischer und kritischer Rohstoffe regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren. • Pflicht: Anträge auf strategische Projekte bewerten, über deren Anerkennung entscheiden sowie Überwachung, Stresstests und Monitoring-Dashboard organisieren. • Pflicht: Durchführungs- und delegierte Rechtsakte zu Vorlagen, Kennzeichnung, Rezyklatanteilen, Zertifizierungssystemen und ökologischem Fußabdruck erlassen. • Empfehlung: Vollzugsrelevante Vorlagen und Methoden frühzeitig, einheitlich und mit hoher Praxistauglichkeit bereitstellen. Mitgliedstaaten: • Pflicht: Zentrale Anlaufstellen einrichten, Online-Informationen bereitstellen und Genehmigungsverfahren für strategische Projekte fristgerecht organisieren. • Pflicht: Nationale Explorationsprogramme, Kreislaufprogramme, Datenbanken zu stillgelegten Entsorgungseinrichtungen für mineralische Abfälle und Sanktionsregelungen aufbauen. • Pflicht: Jährlich an die Kommission zu Exploration, Überwachung, strategischen Vorräten und Kreislaufmaßnahmen berichten sowie wichtige Marktteilnehmer und große betroffene Unternehmen ermitteln. • Empfehlung: Genehmigung, Rohstoffpolitik, Abfallwirtschaft und Industriepolitik in einer einheitlichen Verwaltungsstruktur verzahnen. Projektträger strategischer Projekte: • Pflicht: Den Anerkennungsantrag mit Nachweisen, Zeitplan, Plan zur öffentlichen Akzeptanz, Wirtschaftsplan sowie Angaben zu Kontrolle und Arbeitskräften vollständig einreichen. • Pflicht: Alle zwei Jahre über Fortschritt, Verzögerungen und Finanzierung berichten sowie wesentliche Änderungen des Projekts oder der Kontrolle unverzüglich mitteilen. • Pflicht: Eine frei zugängliche Website mit relevanten Informationen über ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen und Vorteile des Projekts betreiben. • Empfehlung: Nachhaltigkeits-, Akzeptanz- und Finanzierungsfragen bereits vor Antragstellung in belastbare Projektunterlagen überführen. Große Unternehmen bestimmter strategischer Technologien: • Pflicht: Mindestens alle drei Jahre eine Risikobewertung ihrer Rohstofflieferkette für strategische Rohstoffe durchführen. • Pflicht: Herkunft, verarbeitende oder recycelnde Standorte sowie Einflussfaktoren und Anfälligkeiten für Versorgungsunterbrechungen analysieren. • Pflicht: Bei festgestellter erheblicher Anfälligkeit Anstrengungen zur Risikominderung unternehmen, etwa durch Diversifizierung oder Substitution. • Empfehlung: Die Risikovorsorge mit Einkauf, Technikentwicklung und Krisenmanagement operativ verknüpfen. Betreiber von Entsorgungseinrichtungen für mineralische Abfälle: • Pflicht: Eine vorläufige wirtschaftliche Bewertung zur möglichen Verwertung kritischer Rohstoffe aus gelagerten oder anfallenden mineralischen Abfällen vorlegen, sofern keine tragfähige Gegenbegründung besteht. • Pflicht: Mengen, Konzentrationen sowie technische und wirtschaftliche Verwertbarkeit der enthaltenen kritischen Rohstoffe abschätzen. • Pflicht: Die Bewertung fristgerecht der zuständigen Behörde übermitteln; bei neuen Einrichtungen zusammen mit den einschlägigen Unterlagen einreichen. • Empfehlung: Abfallbewirtschaftung, Probenahme und Rohstoffbewertung in einem konsistenten Daten- und Standortkonzept bündeln. Natürliche oder juristische Personen, die betroffene Produkte mit Dauermagneten in Verkehr bringen: • Pflicht: Produkte mit sichtbarer Kennzeichnung versehen, ob Dauermagnete enthalten sind und welchem Magnettyp sie angehören. • Pflicht: Einen Datenträger mit Produktkennung und Informationen zu Gewicht, Lage, Zusammensetzung, Beschichtungen, Klebstoffen und sicherer Entfernung der Dauermagnete bereitstellen. • Pflicht: Für betroffene Produkte Rezyklatangaben veröffentlichen sowie erforderliche Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sicherstellen. • Empfehlung: Lieferantendaten, Produktdaten und Demontageinformationen digital und über die gesamte Produktlebensdauer belastbar absichern. Natürliche oder juristische Personen, die kritische Rohstoffe in Verkehr bringen: • Pflicht: Für Rohstoffe, für die Berechnungs- und Überprüfungsvorschriften erlassen wurden, eine Erklärung zum ökologischen Fußabdruck bereitstellen. • Pflicht: Die Erklärung mit Angaben zu Rohstoffart, Herkunft, berechnetem Fußabdruck, Leistungsklasse und öffentlicher Studienfassung auf einer frei zugänglichen Website verfügbar machen. • Pflicht: Kunden vor Vertragsschluss Zugang zu diesen Informationen gewähren und irreführende Angaben vermeiden. • Empfehlung: Frühzeitig belastbare Lebenszyklusdaten, Verifizierungsprozesse und Herkunftsinformationen entlang der Lieferkette aufbauen. Eigentümer von Zertifizierungssystemen: • Pflicht: Für eine Anerkennung vollständige Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen an Offenheit, unabhängige Überprüfung, Governance und Nachhaltigkeitskriterien vorlegen. • Pflicht: Änderungen des Systems unverzüglich mitteilen und auf festgestellte Mängel innerhalb der gesetzten Frist mit Abhilfemaßnahmen reagieren. • Pflicht: Sicherstellen, dass standortbezogene Prüfberichte und belastbare Anforderungen zu Umwelt, Sozialstandards sowie Integrität vorliegen. • Empfehlung: Governance, Auditqualität und Abdeckung der Nachhaltigkeitsdimensionen auf Anerkennungsfähigkeit ausrichten. Wichtige Marktteilnehmer: • Pflicht: Im Rahmen verhältnismäßiger nationaler Erhebungen verfügbare Daten für Überwachung und Stresstests bereitstellen, soweit dadurch keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden. • Pflicht: Eine Verweigerung oder Nichtverfügbarkeit der angeforderten Daten begründen. • Pflicht: Mitwirken, soweit dies für die Analyse von Versorgungsrisiken entlang der Wertschöpfungskette erforderlich ist. • Empfehlung: Interne Datenhaltung und Begründungsprozesse so organisieren, dass Anfragen belastbar und zügig beantwortet werden können.