Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Anwendung der Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs
Metadata
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben
Versionsverlauf
Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Empfehlung 2013/179/EU vom 9. April 2013: Sie ist die unmittelbar ersetzte Vorgängerregelung für die Anwendung gemeinsamer Methoden zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Art. 191 und 292: Er bildet die unionsrechtliche Grundlage der Empfehlung und verortet sie in der Umweltpolitik sowie im Instrumentarium der nicht verbindlichen Empfehlungen. • Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020: Die Taxonomieverordnung wird im Text als Beispiel genannt, in deren Kontext die Verwendung von Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks bereits vorgesehen ist. • Verordnung (EU) 2019/2088: Sie wird im Rahmen der Änderungsbeziehung durch die Taxonomieverordnung erwähnt und steht damit im weiteren Zusammenhang nachhaltigkeitsbezogener Offenlegung und Investitionsrahmen. • Mitteilung COM(2020) 98 final „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“: Sie ist kein verbindlicher Rechtsakt, aber ein zentraler politischer Bezugsrahmen, in dem die Kommission hervorhebt, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen anhand der Methoden zum Umweltfußabdruck belegen sollen.
Text
Anwendungsbereich
Die Empfehlung (EU) 2021/2279 ist eine nicht verbindliche Empfehlung der Europäischen Kommission auf Grundlage von Art. 191 und 292 AEUV. Sie ersetzt die frühere Empfehlung 2013/179/EU und ordnet sich als unionsrechtliches Soft-Law-Instrument in die Umwelt- und Produktpolitik der EU ein, ohne verbindliche EU-Vorgaben zur Methodik der Umweltleistungsberechnung zu verdrängen. Inhaltlich empfiehlt sie die Anwendung der Methoden Product Environmental Footprint (PEF) und Organisation Environmental Footprint (OEF) einschließlich produktspezifischer und sektorspezifischer Regeln zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres gesamten Lebenswegs. Zudem fördert sie die Verfügbarkeit hochwertiger Lebenswegdaten, die Verifizierung offengelegter Studien sowie die Unterstützung von KMU und die Nutzung der Methoden in Programmen, Politikmaßnahmen und im Finanzsektor. • Der Anwendungsbereich erfasst Mitgliedstaaten, Unternehmen, andere private Organisationen, Industrieverbände, Programme zur Messung oder Offenlegung von Umweltleistungen sowie den Finanzsektor. Betroffen sind alle Arten von Produkten einschließlich Waren und Dienstleistungen sowie Organisationen, soweit deren Umweltleistung entlang des Lebenswegs gemessen oder offengelegt wird. Für bestehende verbindliche EU-Regelungen mit eigener vorgeschriebener Methodik gilt die Empfehlung nicht verdrängend; solche Regelungen bleiben unberührt, können aber auf die Empfehlung Bezug nehmen. Besondere Bedeutung hat die Unterstützung von KMU, da ihnen nach dem Text häufig Erfahrungen und Mittel für die Bereitstellung entsprechender Umweltleistungsdaten fehlen. • In der Praxis dient die Empfehlung als gemeinsamer methodischer Referenzrahmen für belastbare, vergleichbare und überprüfbare Umweltinformationen über Produkte und Organisationen. Wer Umweltleistungen freiwillig messen oder kommunizieren will, soll dies nach PEF/OEF und den einschlägigen Kategorieregeln oder Sektorregeln tun, hochwertige Lebenswegdaten nutzen und bei Offenlegung gegenüber Dritten eine Verifizierung vorsehen. Für Behörden, Programme und Finanzmarktakteure schafft dies eine einheitlichere Grundlage zur Anerkennung, Bewertung und Nutzung lebenswegbasierter Umweltinformationen.
Stand: 16.06.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Mitgliedstaaten: • Bei freiwilligen Maßnahmen zur Messung oder Offenlegung der Umweltleistung die PEF-/OEF-Methode sowie einschlägige PEFCR/OEFSR anwenden. • Die Gültigkeit lebenswegbasierter Umweltinformationen in relevanten nationalen Programmen anerkennen. • Hochwertige Lebenswegdaten und nationale Datenbanken entwickeln, überarbeiten, zugänglich machen und zur Kohärenz mit anderen Datenbanken beitragen. • Empfehlung: KMU durch Instrumente, Unterstützung und Vermeidung unnötiger Doppelstrukturen gezielt entlasten. Unternehmen und andere private Organisationen: • Bei freiwilliger Messung oder Offenlegung die Umweltleistung nach PEF/OEF und den einschlägigen PEFCR/OEFSR berechnen und offenlegen. • Hochwertige EF-konforme Lebenswegdaten in öffentliche Datenbanken einspeisen und zur Datenbasis beitragen. • Bei Offenlegung gegenüber Dritten verifizierbare und verifizierte Studien zugrunde legen. • Empfehlung: Unternehmen entlang der Lieferkette, insbesondere KMU, bei Datenerhebung und Verbesserung der Umweltleistung unterstützen. Industrieverbände: • Den Mitgliedern die Anwendung von PEF/OEF sowie einschlägigen PEFCR/OEFSR nahelegen. • Zur Überarbeitung öffentlicher Datenbanken beitragen und hochwertige EF-konforme Datensätze einspeisen. • KMU-Mitglieder durch vereinfachte Berechnungsinstrumente und sachverständige Beratung unterstützen. • Empfehlung: Die internationale Verbreitung und Anerkennung der Methoden aktiv fördern. Programme zur Messung oder Offenlegung von Umweltleistungen: • Die PEF-/OEF-Methode und einschlägige PEFCR/OEFSR als Referenzmethode anwenden. • Mess- und Offenlegungssysteme an lebenswegbasierten Umweltleistungsdaten ausrichten. • Bei Programmausgestaltung auf methodische Vergleichbarkeit der Angaben achten. • Empfehlung: Referenzmethoden einheitlich nutzen, um Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit zu stärken. Finanzsektor: • Bei der Bewertung finanzieller Risiken die Nutzung lebenswegbasierter Umweltleistungsinformationen nach PEF/OEF fördern. • Bei Nachhaltigkeitsindizes die Verwendung OEF-basierter Informationen für die Umweltkomponente fördern. • Die Anwendung von PEF- und OEF-Methoden auf internationaler Ebene unterstützen. • Empfehlung: Umweltleistungsdaten systematisch in Risikobewertung und nachhaltigkeitsbezogene Bewertungsmodelle integrieren. Kommission: • Die Verfügbarkeit hochwertiger EF-konformer Datensätze weiter vorantreiben. • Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung jährlich entgegennehmen und auswerten. • Die Methoden bei neuen international vereinbarten Ansätzen technisch aktualisieren. • Empfehlung: Die Weiterentwicklung der Methodik eng mit künftigen Politikrahmen und Datengrundlagen verzahnen.