Empfehlung (EU) 2021/2279 In Kraft
EU

Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Anwendung der Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs

Metadata

Untertitel: C/2021/9332
Dokumentdatum: 15.12.2021
Veröffentlichungsdatum: 30.12.2021

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Rechtsaspekt: Umweltmanagement

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2021

Version 30.12.2021

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2021H2279/20211230_0000010)

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2021

Version 15.12.2021

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Empfehlung 2013/179/EU vom 9. April 2013: Sie ist die unmittelbar ersetzte Vorgängerregelung für die Anwendung gemeinsamer Methoden zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Art. 191 und 292: Er bildet die unionsrechtliche Grundlage der Empfehlung und verortet sie in der Umweltpolitik sowie im Instrumentarium der nicht verbindlichen Empfehlungen. • Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020: Die Taxonomieverordnung wird im Text als Beispiel genannt, in deren Kontext die Verwendung von Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks bereits vorgesehen ist. • Verordnung (EU) 2019/2088: Sie wird im Rahmen der Änderungsbeziehung durch die Taxonomieverordnung erwähnt und steht damit im weiteren Zusammenhang nachhaltigkeitsbezogener Offenlegung und Investitionsrahmen. • Mitteilung COM(2020) 98 final „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“: Sie ist kein verbindlicher Rechtsakt, aber ein zentraler politischer Bezugsrahmen, in dem die Kommission hervorhebt, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen anhand der Methoden zum Umweltfußabdruck belegen sollen.

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