VO (EU) 2018/761 In Kraft
EU

Delegierte Verordnung (EU) 2018/761 der Kommission vom 16. Februar 2018 zur Festlegung gemeinsamer Sicherheitsmethoden für die Aufsicht durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Ausstellung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung oder Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR. )

Metadata

Untertitel: C/2018/0860
Dokumentdatum: 16.02.2018
Veröffentlichungsdatum: 25.05.2018
In Krafttreten Datum: 31.10.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Arbeitsschutz

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Version 20.07.2023

Berichtigung

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2020

Version 16.06.2020

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2018R0761/20200616_0010010)

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2020

Version 16.06.2020

Änderung — Ersetzung — Artikel 10 nicht nummerierter Absatz 2

Link VO (EU) 2020/782
2018

Version 16.02.2018

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie (EU) 2016/798 vom 11. Mai 2016: Sie ist die übergeordnete unionsrechtliche Grundlage der Verordnung und regelt die Eisenbahnsicherheit sowie die einheitliche Sicherheitsbescheinigung, Sicherheitsgenehmigung und Aufsicht durch nationale Sicherheitsbehörden. • Verordnung (EU) Nr. 1077/2012 vom 16. November 2012: Sie war die Vorgängerregelung zur gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Überwachung und wird durch die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 16. Juni 2019 aufgehoben. • Delegierte Verordnung (EU) 2018/762 vom 8. März 2018: Auf ihre Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme nimmt die Verordnung ausdrücklich Bezug, insbesondere bei der Anerkennung von Bescheinigungen, Anerkennungen oder Genehmigungen als Nachweis der Anforderungserfüllung. • Richtlinie 2012/34/EU vom 21. November 2012: Sie wird für die Zusammenarbeit mit Regulierungsstellen und Genehmigungsbehörden im Eisenbahnsektor ausdrücklich als Bezugspunkt genannt. • Richtlinie 2004/49/EG vom 29. April 2004: Sie ist die frühere Eisenbahnsicherheitsrichtlinie, deren Bescheinigungsregime im Rahmen der Übergangsregelung bis längstens 16. Juni 2020 noch fortwirken konnte.

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