Beschluss (EU) 2025/869 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Beschluss (EU) 2025/869 des Rates vom 14. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen zu vertreten ist

Metadata

Untertitel: ST/7112/2025/INIT
Dokumentdatum: 14.04.2025
Veröffentlichungsdatum: 12.05.2025
In Krafttreten Datum: 14.04.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2025

Version 14.04.2025

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 9: Diese Vorschriften bilden die unionsrechtliche Grundlage für die Festlegung des Standpunkts der Union in einem durch ein internationales Übereinkommen eingesetzten Gremium. • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung: Der Beschluss bezieht sich unmittelbar auf dieses Übereinkommen und auf mögliche Änderungen seines Artikels 6 sowie seiner Anlagen II, IV und IX. • Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993: Mit diesem Beschluss wurde das Basler Übereinkommen im Namen der Gemeinschaft geschlossen; er bildet damit die völkerrechtliche Anbindung der Union. • Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle: Der Beschluss weist ausdrücklich darauf hin, dass angenommene Änderungen des Übereinkommens Anpassungen dieser unionsrechtlichen Abfallrahmenregelung erforderlich machen können. • Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen: Sie ist die zentrale unionsrechtliche Spezialregelung für grenzüberschreitende Abfallverbringungen und könnte durch angenommene Änderungen des Basler Übereinkommens maßgeblich beeinflusst werden.

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