Beschluss (EWG) 93/98 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

93/98/EWG: Beschluss des Rates vom 1. Februar 1993 zum Abschluß - im Namen der Gemeinschaft - des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen)

Metadata

Dokumentdatum: 01.02.1993
Veröffentlichungsdatum: 16.02.1993
In Krafttreten Datum: 01.02.1993
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

1994

Version 17.03.1994

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1993

Version 01.02.1993

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Basler Übereinkommen vom 22. März 1989: Das mit dem Beschluss im Namen der Gemeinschaft genehmigte völkerrechtliche Übereinkommen regelt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. • Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere Artikel 130s: Diese Vertragsgrundlage trägt den Beschluss und verortet ihn systematisch im Umweltrecht der Gemeinschaft. • Verordnung (EWG) Nr. 259/93 vom 1. Februar 1993: Sie enthält die gemeinschaftlichen Vorschriften zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft und dient ausdrücklich der Angleichung an die Anforderungen des Basler Übereinkommens. • Beschluss des Rates vom 28. Oktober 1988: Auf dieser Grundlage nahm die Kommission im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen zur Ausarbeitung des weltweiten Übereinkommens teil. • Beschluss des Rates vom 21. März 1989: Mit ihm wurde die Unterzeichnung des Basler Übereinkommens durch die Gemeinschaft ermöglicht.

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