Empfehlung (EU) 2024/1343 der Kommission vom 13. Mai 2024 zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden Infrastruktur
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Empfehlung der Kommission vom 18. Mai 2022: Sie wird durch die Empfehlung (EU) 2024/1343 ausdrücklich ersetzt und war die unmittelbare Vorgängerregelung zur Beschleunigung von Genehmigungen im Bereich erneuerbarer Energien. • Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018: Sie bildet die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Förderung erneuerbarer Energien und enthält die maßgeblichen Vorgaben zu Genehmigungsverfahren, auf deren Umsetzung die Empfehlung aufbaut. • Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023: Sie ändert die Richtlinie (EU) 2018/2001 und verschärft insbesondere die Anforderungen an Genehmigungsverfahren sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie. • Verordnung (EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022, geändert durch Verordnung (EU) 2024/223 vom 22. Dezember 2023: Sie enthält befristete Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und ergänzt den mit der Empfehlung beschriebenen Handlungsrahmen. • Verordnung (EU) 2022/869 vom 30. Mai 2022: Sie regelt Vorhaben von gemeinsamem Interesse und von gegenseitigem Interesse im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur und ist für die in der Empfehlung angesprochene prioritäre Behandlung von Netzvorhaben besonders relevant.
Text
Anwendungsbereich
Die Empfehlung (EU) 2024/1343 ist eine Empfehlung der Kommission nach Artikel 292 AEUV und damit ein unionsrechtlicher Rechtsakt ohne verbindliche unmittelbare Rechtswirkung. Sie ist systematisch dem Energie- und Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union zuzuordnen und konkretisiert politisch und organisatorisch, wie Mitgliedstaaten die bereits geltenden Vorgaben insbesondere der Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geänderten Fassung praktisch beschleunigt umsetzen sollen. Inhaltlich fordert sie vor allem kürzere und klarere Genehmigungsverfahren, stärkere Digitalisierung, bessere Behördenkoordination, ausreichende Personalausstattung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, vorausschauende Flächen- und Netzplanung sowie Erleichterungen für Repowering, Energiegemeinschaften und innovative Projekte. Zudem ersetzt sie die Empfehlung vom 18. Mai 2022 und begleitet die unionsrechtliche Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie. • Der Anwendungsbereich erfasst in erster Linie die Mitgliedstaaten und deren nationale, regionale und kommunale Behörden, insbesondere Genehmigungsstellen, Umweltprüfungsbehörden, zentrale Anlaufstellen, Planungsbehörden und Kontaktstellen. Mittelbar betroffen sind Projektträger, Netzbetreiber, Verteilernetzbetreiber, Bürgerinnen und Bürger, Eigenversorger, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften sowie lokale Gemeinschaften, soweit sie an Planung, Genehmigung, Netzanschluss, Beteiligung oder Betrieb von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden Infrastruktur beteiligt sind. Sachlich umfasst die Empfehlung Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs, erforderliche Netzanschlüsse, Speicher sowie damit zusammenhängende Strom-, Gas- und Wärmenetze. Ausdrücklich unberührt bleiben das sonstige Unionsrecht, insbesondere Energie- und Umweltrecht sowie Vorgaben zum Informationszugang, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zum gerichtlichen Rechtsschutz; außerdem sollen Schutzvorkehrungen auch bei beschleunigten Verfahren gewahrt bleiben. • In der Praxis bedeutet dies, dass Mitgliedstaaten ihre Genehmigungsregime organisatorisch, personell und digital so umbauen sollen, dass Vorhaben der erneuerbaren Energien und die zugehörige Infrastruktur deutlich schneller geplant, geprüft, beteiligt und entschieden werden können. Erwartet werden unter anderem zentrale Anlaufstellen, einheitliche und digitale Antragsverfahren, verbindliche Fristen, frühzeitige Abstimmung mit Behörden und Öffentlichkeit, verbesserte Umwelt- und Standortdaten sowie vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen, Repowering und Gemeinschaftsprojekte. Für Projektträger erhöht dies die Planbarkeit, während Behörden zugleich Umweltprüfungen, Beteiligungsrechte und unionsrechtliche Schutzstandards in gestrafften Abläufen sichern müssen.
Stand: 30.06.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Mitgliedstaaten: • Pflicht1: Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden Infrastruktur beschleunigen, mit klar definierten und möglichst kurzen Fristen für alle Verfahrensschritte. • Pflicht2: Einheitliche, klare, transparente und spätestens bis zum 21. November 2025 vollständig digitale Genehmigungsverfahren und elektronische Kommunikationswege einführen. • Pflicht3: Zentrale Anlaufstellen, wirksame Behördenkoordination sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Genehmigungs- und Umweltprüfungsbehörden sicherstellen. • Empfehlung: Beschleunigungsgebiete zügig ausweisen, Bürger- und Gemeinschaftsbeteiligung stärken, Ausschlusszonen auf das notwendige Minimum beschränken und Reallabore für innovative Technologien vorsehen. Nationale, regionale und kommunale Genehmigungs- und Umweltbehörden: • Pflicht1: Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren innerhalb verbindlicher Fristen effizient, koordiniert und transparent durchführen. • Pflicht2: Antragstellern frühzeitig vollständige Informationen zu Anforderungen, Verfahrensschritten, Beschwerdewegen und Beteiligungsmöglichkeiten bereitstellen. • Pflicht3: Frühzeitige bilaterale Gespräche mit Projektträgern und gegebenenfalls lokalen Behörden zur Ermittlung von Genehmigungsbedarf, Konsultationen und Minderungsmaßnahmen führen. • Empfehlung: Technologisches, ökologisches und rechtliches Fachwissen stärker bündeln und Daten aus früheren Umweltprüfungen digital und öffentlich zugänglich machen. Zentrale Anlaufstellen/Kontaktstellen: • Pflicht1: Als koordinierende Schnittstelle zwischen Projektträgern und beteiligten Behörden fungieren. • Pflicht2: Eine einheitliche Auslegung der Genehmigungsvorschriften und den Kapazitätsaufbau in beteiligten Behörden unterstützen. • Pflicht3: Engpässe im Genehmigungsverfahren regelmäßig überwachen und Probleme von Projektträgern aufgreifen. • Empfehlung: Bereits zu Beginn der Verfahren einen strukturierten Austausch zu Risiken, Unterlagenbedarf und Zeitplanung organisieren. Netzbetreiber und Verteilernetzbetreiber: • Pflicht1: Netzentwicklungspläne erstellen, in denen der Bedarf an erneuerbaren Energien und Elektrifizierung angemessen berücksichtigt wird. • Pflicht2: Transparente und digitale Verfahren für Netzanschlussanträge anwenden. • Pflicht3: Informationen über verfügbare Netzkapazitäten bereitstellen und die Nutzung der Netzkapazität optimieren. • Empfehlung: Langfristige Netzplanung und vorausschauende Investitionen eng mit dem Ausbau erneuerbarer Erzeugung und Speicherinfrastruktur verzahnen. Projektträger: • Pflicht1: Genehmigungsanträge im einheitlichen Verfahren vollständig und möglichst koordiniert, bei mehreren Erfordernissen möglichst gleichzeitig, einreichen. • Pflicht2: Erforderliche Umweltstudien, Daten und Verfahrensunterlagen nach den vorgegebenen Formaten und Anforderungen bereitstellen. • Pflicht3: Sich an frühen Abstimmungen und öffentlichen Beteiligungsverfahren beteiligen sowie erforderliche Minderungsmaßnahmen berücksichtigen. • Empfehlung: Technologische Aktualisierungsmöglichkeiten zwischen Antragstellung und Bau nutzen und digitale Verfahrenswege konsequent einsetzen. Bürgerinnen und Bürger, Eigenversorger, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften: • Pflicht1: Zustimmungserfordernisse und einschlägige Genehmigungsanforderungen für eigene Vorhaben beachten, soweit solche Anforderungen bestehen. • Pflicht2: Sich im Rahmen vorgesehener Beteiligungsverfahren an Planung, Entwicklung, Umsetzung und Betrieb einbringen. • Pflicht3: Bei gemeinschaftlichen Projekten die einschlägigen Betriebs- und Netzanschlussanforderungen einhalten. • Empfehlung: Vereinfachte Verfahren, Informationsangebote und Beteiligungsmodelle nutzen, um lokale Akzeptanz und Teilhabe an den Vorteilen der Energiewende zu stärken.