Empfehlung (EU) 2023/2585 der Kommission vom 6. Oktober 2023 zur Erhöhung der Rückgabequote von gebrauchten und ausgedienten Mobiltelefonen, Tablets und Laptops
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• Richtlinie 2012/19/EU v. 4. Juli 2012 (EEAG): Zentrale Vorgaben zu Sammelzielen, Rücknahmepflichten, getrennter Sammlung und Behandlung; Bezug u. a. auf Artikel 5 und Artikel 14 sowie Gerätekategorien. • Richtlinie 2008/98/EG v. 19. November 2008 (Abfallrahmenrichtlinie): Abfallbegriff, Abfallhierarchie und Pflicht zur Förderung/Überwachung der Wiederverwendung im Rahmen von Abfallvermeidungsprogrammen. • Verordnung (EU) 2023/1670 v. 16. Juni 2023 (Ökodesign für Smartphones/Telefone/Slate-Tablets): Anforderungen an Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit sowie Informationspflichten zu kritischen Rohstoffen und Rezyklatanteilen als flankierende Hebel. • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 v. 18. Dezember 2020: Gemeinsame Methode/Format zur Messung und Berichterstattung der Wiederverwendung, die bei nationalen Zielvorgaben zu verwenden ist. • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 v. 17. Dezember 2019: Regeln zur Berechnung, Prüfung und Datenübermittlung (u. a. getrennte Meldung „zur Wiederverwendung vorbereitet“) für Zwecke der EEAG-Richtlinie.
Text
Anwendungsbereich
Die Empfehlung (EU) 2023/2585 ist ein Rechtsakt der Kommission nach Artikel 292 AEUV und entfaltet als „Empfehlung“ keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung, sondern dient der politischen Steuerung und Auslegungshilfe für die Umsetzung und Weiterentwicklung des unionsrechtlichen Abfall- und Produktrechts. Systematisch ergänzt sie insbesondere die verbindlichen Vorgaben zur getrennten Sammlung, Rücknahme und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) und konkretisiert prioritäre Handlungsoptionen für kleine Unterhaltungselektronik. Inhaltlich zielt sie auf höhere Rückgabequoten gebrauchter und ausgedienter Mobiltelefone, Tablets und Laptops durch finanzielle Anreize, bequemere Rückgabewege (u. a. über Post-/Versandnetze), bessere Sichtbarkeit von Sammelstellen (Datenbanken), Datensicherheits-Mechanismen sowie stärkere Kontrolle von Händlerpflichten. Zudem wird die Priorisierung von Wiederverwendung gegenüber Recycling unterstützt, u. a. durch Zielvorgaben und Partnerschaften mit Wiederverwendungsorganisationen. • Anwendungsadressaten sind primär die Mitgliedstaaten (Einführung/Förderung von Anreizen, Zielvorgaben, Kampagnen, Inspektionen und Informationspflichten), mittelbar aber auch Betreiber von Rücknahmesystemen (Händler, Online-Händler, Telekommunikationsanbieter, Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung, Privat- und Sozialunternehmen sowie Wohltätigkeitsorganisationen) und Post- bzw. Versanddienste als Rückgabeinfrastruktur. Erfasst sind sowohl funktionsfähige Geräte (für Wiederverkauf, Wiederverwendung, Reparatur, Wiederaufarbeitung) als auch nicht funktionsfähige Altgeräte (für Recycling/Verwertung), jeweils mit unterschiedlichen Anreizlogiken. Relevante Querschnittsakteure sind zudem Wiederverwendungs- und Reparaturbetriebe (Zugang, Sortierung, Messung von Wiederverwendungsströmen) sowie Vollzugsbehörden (Monitoring/Inspektionen). Eine explizite Einschränkung wird bei Versandlösungen durch den Hinweis „unbeschadet“ der Regeln zur Abfallverbringung gesetzt. • In der Praxis bedeutet dies: Mitgliedstaaten sollen Rückgabe für kleine Geräte sichtbar, einfach und attraktiv machen (z. B. befristete Prämien, Pfand-Tests, Rückkaufrechner, Postabgabe, kostenlose Versandetiketten), zugleich Wiederverwendung messbar fördern (Ziele, Partnerschaften, getrennte Ströme) und Händlerpflichten konsequenter kontrollieren. Rücknahmen sollen datenschutzsensibel ausgestaltet und gegenüber Verbrauchern klar kommuniziert werden, während Register/Tools Sammel-, Rücknahme- und Reparaturorte auffindbar machen.
Stand: 20.03.2026