RL (EU) 2015/2193 In Kraft
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Dokumentdatum: 25.11.2015
Veröffentlichungsdatum: 28.11.2015
In Krafttreten Datum: 18.12.2015
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Richtlinie
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

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Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2015L2193/20151128_0000030)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für Industrieemissionen; Anlagen nach ihrem Kapitel III oder IV sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2193 ausgenommen, zudem verweist die Richtlinie für Ausschussverfahren, Genehmigungszusammenhänge und die Bewertung kontinuierlicher Messungen auf sie. • Richtlinie 2001/80/EG vom 23. Oktober 2001: Sie war die frühere Regelung für Großfeuerungsanlagen und wird in den Erwägungsgründen als Vorgängerregelung genannt, die für bestimmte Anlagen übergangsweise bis Ende 2015 weiter galt. • Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008: Sie ist für Luftqualität und Luftreinhalteplanung maßgeblich; bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten sind strengere Emissionsgrenzwerte für einzelne mittelgroße Feuerungsanlagen zu prüfen. • Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003: Sie regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und ist für die Veröffentlichung der Registerinformationen und die Informationszugangsrechte bei der Durchführung dieser Richtlinie relevant. • Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vom 16. Februar 2011: Sie bestimmt das Verfahren zur Kontrolle der Durchführungsbefugnisse der Kommission und ist für die technischen Formate der Berichterstattung einschlägig.

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