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Mitteilung der Kommission — Leitlinien zu Aspekten der Wärme- und Kälteversorgung gemäß den Artikeln 15a, 22a, 23 und 24 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geänderten Fassung

Metadata

Untertitel: C/2024/5043
Dokumentdatum: 15.04.2025
Veröffentlichungsdatum: 15.04.2025

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Mitteilung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2025

Version 15.04.2025

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018: Sie ist die grundlegende Erneuerbare-Energien-Richtlinie, deren Artikel 15a, 22a, 23 und 24 durch die Mitteilung erläutert werden. • Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023: Sie ändert die Richtlinie (EU) 2018/2001, verschärft die Ziele für erneuerbare Energie und führt insbesondere die neuen Artikel 15a und 22a ein. • Verordnung (EU) 2018/1999: Sie regelt die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne sowie Fortschrittsberichte, auf die die Leitlinien bei Bewertungen und Berichterstattung mehrfach Bezug nehmen. • Richtlinie (EU) 2023/1791: Sie ist für die Beurteilung von Kraft-Wärme-Kopplung, Energieaudits, effizienter Fernwärme und Fernkälte sowie Systemeffizienz maßgeblich und wird in den Leitlinien mehrfach herangezogen. • Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009: Sie ist die frühere Erneuerbare-Energien-Richtlinie und relevant für historische Bezugswerte, insbesondere für das Basisjahr 2020 und frühere Statistiklogiken.

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