Empfehlung (EU) 2021/1749 In Kraft
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Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission vom 28. September 2021 zum Thema „Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis“ — Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus

Metadata

Untertitel: C/2021/7014
Dokumentdatum: 28.09.2021
Veröffentlichungsdatum: 04.10.2021

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2021

Version 28.09.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 292: Er bildet die formelle Rechtsgrundlage für den Erlass der Empfehlung durch die Europäische Kommission. • Verordnung (EU) 2018/1999 vom 11. Dezember 2018: Sie definiert das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle“ in Artikel 2 Nummer 18 und verpflichtet die Mitgliedstaaten, es insbesondere in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen zu berücksichtigen. • Richtlinie (EU) 2018/2002 vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU: Sie konkretisiert energieeffizienzbezogene Pflichten, auf die die Empfehlung bei Beschaffung, Wärme- und Kälteplanung, Regulierung und Hemmnisabbau mehrfach Bezug nimmt. • Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021: Das Europäische Klimagesetz setzt den übergeordneten Rahmen der Klimaneutralität bis 2050, in den die Empfehlung das Effizienzprinzip politisch einordnet. • Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020: Die Taxonomieverordnung ist zentral, weil die Empfehlung verlangt, dass energieeffiziente Lösungen im Einklang mit ökologisch nachhaltigen Investitionskriterien betrachtet werden.

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