Empfehlung (EU) 2024/612 In Kraft
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Empfehlung (EU) 2024/612 der Kommission vom 18. Dezember 2023 zum Entwurf des aktualisierten integrierten nationalen Energie- und Klimaplans Deutschlands für den Zeitraum 2021-2030 und zur Vereinbarkeit der Maßnahmen Deutschlands mit dem Unionsziel der Klimaneutralität und mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung

Metadata

Untertitel: C/2023/9618
Dokumentdatum: 18.12.2023
Veröffentlichungsdatum: 07.03.2024

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2023

Version 18.12.2023

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 292: Er bildet die allgemeine Rechtsgrundlage für den Erlass von Empfehlungen der Kommission und ordnet den Rechtsakt als unverbindliches Instrument des Unionsrechts ein. • Verordnung (EU) 2018/1999 vom 11. Dezember 2018: Sie ist die zentrale übergeordnete Governance-Rechtsgrundlage für integrierte nationale Energie- und Klimapläne und wird durch die Empfehlung insbesondere hinsichtlich Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 6 konkretisiert. • Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021: Das Europäische Klimagesetz verpflichtet zur Bewertung der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit Klimaneutralität und Anpassungsfortschritten; die Empfehlung setzt dies für Deutschland um. • Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch Richtlinie (EU) 2023/2413 geänderten Fassung: Sie ist maßgeblich für die in der Empfehlung angesprochenen Zielbeiträge zu erneuerbaren Energien, sektoralen Teilzielen, Beschleunigungsgebieten und RFNBOs. • Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023: Sie ist die wesentliche Bezugsnorm für den nationalen Energieeffizienzbeitrag, öffentliche Gebäude, Einsparvorgaben und den Energieeffizienzfonds, auf die die Empfehlung ausdrücklich abstellt.

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