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MITTEILUNG DER KOMMISSION — Leitlinien für die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Erzeugnisse

Metadata

Untertitel: C/2024/7730
Dokumentdatum: 13.11.2024
Veröffentlichungsdatum: 13.11.2024

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Mitteilung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Umweltmanagement

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2025

Version 09.09.2025

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2024

Version 13.11.2024

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• Verordnung (EU) 2023/1115 v. 31. Mai 2023: Die Leitlinien beziehen sich unmittelbar auf diese übergeordnete und verbindliche Rechtsgrundlage, präzisieren deren Begriffe, Pflichten und Anwendungsfragen und stützen sich insbesondere auf Artikel 15 Absatz 5. • Verordnung (EU) Nr. 995/2010 v. 20. Oktober 2010: Sie wird durch die Verordnung (EU) 2023/1115 aufgehoben; die Leitlinien erläutern hierzu insbesondere Übergangsregeln für Holz und Holzerzeugnisse. • Verordnung (EU) Nr. 952/2013 v. 9. Oktober 2013: Sie regelt als Zollkodex der Union die maßgeblichen Zollverfahren, auf die die Leitlinien bei den Begriffen Einfuhr, Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Ausfuhr und Wiederausfuhr Bezug nehmen. • Richtlinie (EU) 2024/1760 v. 13. Juni 2024: Die Leitlinien beschreiben das Zusammenspiel mit den Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und stellen klar, dass die Verordnung (EU) 2023/1115 als lex specialis Vorrang haben kann. • Richtlinie 2008/98/EG v. 19. November 2008: Auf sie wird zur Definition des Abfallbegriffs verwiesen, um die Ausnahme für Erzeugnisse zu erläutern, die ihren Lebenszyklus abgeschlossen haben und andernfalls als Abfall entsorgt würden.

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