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EU

Mitteilung der Kommission — Leitlinien zu Artikel 20a der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geänderten Fassung betreffend die Sektorintegration von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen

Metadata

Untertitel: C/2024/5041
Dokumentdatum: 16.07.2025
Veröffentlichungsdatum: 16.07.2025

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Mitteilung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2025

Version 16.07.2025

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• Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018: Grundrichtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Artikel 20a wurde in diese Richtlinie eingefügt und die Mitteilung erläutert deren Anwendung. • Richtlinie (EU) 2023/2413 vom Oktober 2023: Änderungsrichtlinie, durch die Artikel 20a eingeführt wurde; sie bildet die unmittelbare Grundlage der in der Mitteilung behandelten neuen Vorgaben zur Sektorintegration erneuerbarer Elektrizität. • Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019: Sie regelt den Elektrizitätsbinnenmarkt, insbesondere Datenzugang, intelligente Messsysteme, Laststeuerung, aktive Kunden, Aggregierung sowie Aufgaben von Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern. • Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019: Sie enthält die marktbezogenen Regeln des Elektrizitätsbinnenmarkts, insbesondere zu Bilanzierungsintervallen, Flexibilität, Regelreserve, Netzentgelten und diskriminierungsfreiem Marktzugang kleiner und mobiler Systeme. • Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023: Sie regelt die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und ist besonders relevant für intelligente und bidirektionale Ladefunktionen sowie technische Anforderungen an Ladepunkte.

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