Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand (Text von Bedeutung für den EWR)
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Zusätzliche Angaben
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• Richtlinie 2005/32/EG v. 06.07.2005: Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte; zentrale Rechtsgrundlage und Bezugspunkt für Konformitätsbewertung (Anhänge IV/V) und Verfahren. • Richtlinie 2004/108/EG: Bezug für Zustände, die ausschließlich Funktionen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit bereitstellen und dennoch als „Aus-Zustand“ gelten können. • Richtlinie 92/42/EWG: Von der Richtlinie 2005/32/EG ausdrücklich als geänderte/berührte Rechtsgrundlage genannt. • Richtlinie 96/57/EG: Von der Richtlinie 2005/32/EG ausdrücklich als geänderte/berührte Rechtsgrundlage genannt. • Richtlinie 2000/55/EG: Von der Richtlinie 2005/32/EG ausdrücklich als geänderte/berührte Rechtsgrundlage genannt.
Text
Anwendungsbereich
Die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ist eine unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltende Durchführungsverordnung der Kommission auf Grundlage von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2005/32/EG und konkretisiert deren Rahmenvorgaben durch verbindliche Ökodesign-Anforderungen. Sie harmonisiert unionsweit Grenzwerte für den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus- und Bereitschaftszustand sowie Anforderungen an Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und Marktaufsichts-Nachprüfungen. Das Inkrafttreten erfolgt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 18.12.2008 (damit am 07.01.2009); die Grenzwerte der Stufe 1 gelten ab 07.01.2010, die der Stufe 2 ab 07.01.2013. Inhaltlich werden u. a. Leistungsaufnahmegrenzen (z. B. 1,00 W/2,00 W in Stufe 1 und 0,50 W/1,00 W in Stufe 2), eine Verbrauchsminimierungsfunktion sowie Mess- und Dokumentationspflichten festgelegt. • Der Anwendungsbereich erfasst energiebetriebene Produkte als Funktionseinheit für Endnutzer, die in Anhang I gelistet sind, Netzstrom benötigen und für eine Nennspannung von 250 V oder weniger ausgelegt sind; erfasst sind damit u. a. Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler), überwiegend für den Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte, Unterhaltungselektronik sowie Spielzeuge/Freizeit- und Sportgeräte. Verpflichtete Akteure sind insbesondere Hersteller über die Einhaltung der Grenzwerte und Informationspflichten im Rahmen der Konformitätsbewertung sowie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über das Nachprüfverfahren der Marktaufsicht. Einbezogen sind Geräte auch dann, wenn sie für Anwendungen außerhalb von Haushalt und Büro angeboten werden; der Fokus liegt jedoch auf Geräten „für den Einsatz im Wohnbereich“, wobei bei IT-Geräten auf Klasse B nach EN 55022:2006 Bezug genommen wird. Ausnahmen bzw. Abgrenzungen ergeben sich u. a. dadurch, dass bestimmte Betriebsarten (z. B. ACPI-S3-Modus von Rechnern) ausdrücklich nicht durch diese Verordnung erfasst sind und in produktspezifischen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, sowie durch die Definition des Aus-Zustands, die auch Zustände zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit umfasst. • In der Praxis bedeutet dies, dass betroffene Geräte so auszulegen sind, dass sie die festgelegten Watt-Grenzwerte im Aus- und Bereitschaftszustand einhalten, sich – soweit mit der vorgesehenen Verwendung vereinbar – in diese Zustände versetzen lassen und (ab Stufe 2) eine voraktivierte Funktion zur automatischen Verbrauchsminimierung besitzen. Hersteller müssen Messmethode, Betriebsmoduswahl, Schrittfolgen und Prüfparameter dokumentieren; die Marktaufsicht prüft nach einem gestuften Verfahren mit definierten Toleranzen (10 % bzw. 0,10 W) und kann bei Abweichungen weitere Einheiten nachtesten.
Stand: 20.03.2026